Präsidium (Recht)
Präsidium [lateinisch »Vorsitz«] das, -s/...di|en, Recht:
das aus mehreren Personen bestehende, den Vorsitz innehabende Kollegialorgan. – Im Gerichtsverfassungsrecht ein unabhängiges gerichtliches Selbstverwaltungsorgan zur Geschäftsverteilung und Besetzung der Spruchkörper (Einzelrichter, Kammern, Senate). Es muss bei jedem Gericht gebildet werden (§§ 21 a ff. Gerichtsverfassungsgesetz) und besteht aus einem Präsidenten sowie weiteren Richtern. Letztere werden von den am
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