Plünderung

Plünderung, nach dem Völkerrecht jede Wegnahme privaten Eigentums in Zusammenhang mit Kriegshandlungen oder einer kriegerischen Besetzung, sofern sie nicht als Requisition kriegsrechtlich erlaubt ist. Das Plünderungsverbot hat sich bereits im klassischen Völkerrecht herausgebildet und galt gewohnheitsrechtlich ohne Einschränkungen seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts. Im geltenden Völkerrecht ist

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