Unterschlagung
Die Unterschlagung ist ein Straftatbestand, bei dem eine Person sich selbst oder einem Dritten rechtswidrig eine fremde bewegliche Sache zueignet, die sie bereits vorher in ihrem Gewahrsam hatte.
Durch die entsprechende Strafvorschrift wird das Eigentum geschützt. Eine Unterschlagung ist ein Vergehen. Bereits der Versuch ist strafbar.
Voraussetzungen einer Unterschlagung
Veruntreuende Unterschlagung
Rechtsfolgen
Voraussetzungen der Strafverfolgung
Strafdrohung
Unterschlagung im Recht Österreichs und der Schweiz
Informationen zum Artikel
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe