Unterschlagung

Die Unterschlagung ist ein Straftatbestand, bei dem eine Person sich selbst oder einem Dritten rechtswidrig eine fremde bewegliche Sache zueignet, die sie bereits vorher in ihrem Gewahrsam hatte.

Durch die entsprechende Strafvorschrift wird das Eigentum geschützt. Eine Unterschlagung ist ein Vergehen. Bereits der Versuch ist strafbar.

Voraussetzungen einer Unterschlagung

Veruntreuende Unterschlagung

Rechtsfolgen

Voraussetzungen der Strafverfolgung

Strafdrohung

Unterschlagung im Recht Österreichs und der Schweiz

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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