Trunkenheit im Verkehr

Trunkenheit im Verkehr, amtliche Überschrift zum Straftatbestand des § 316 StGB. Nach dieser Vorschrift wird bestraft, wer im Verkehr (Straßen-, Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr) ein – auch unmotorisiertes – Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug

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