Requisition (Völkerrecht)

Requisition [zu lateinisch requirere »nachforschen«, »verlangen«] die, -/-en, Völkerrecht:

die nach Artikel 52 der Haager Landkriegsordnung von 1907 erlaubte, auf einer Ermächtigung des zuständigen Militärbefehlshabers der Besatzungsmacht beruhende Anforderung und Inanspruchnahme von Sach- und Dienstleistungen (im Unterschied zur Kontribution) für die Bedürfnisse des Besatzungsheeres gegenüber den Bewohnern eines kriegerisch besetzten Gebietes. Die Requisition muss im Verhältnis zu den Möglichkeiten

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