Grabschändung
Grabschändung, im eigentlichen Sinn die Störung der Totenruhe,
d. h. die unbefugte Wegnahme von Leichen oder Leichenteilen oder das Verüben beschimpfenden Unfugs an einem Grab; wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet (§ 168 StGB). Die Zerstörung oder Beschädigung von Grabdenkmälern ist als gemeinschädliche Sachbeschädigung (§ 304 StGB) unter Strafe gestellt.
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