Orderpapiere
Orderpapiere, Wertpapiere, die zwar eine bestimmte, namentlich bezeichnete Person als berechtigt benennen, aber durch Indossament an eine andere Person übertragen werden können (indossable Papiere). Durch Indossament und Übereignung des Papiers wird das in ihm verbriefte Recht übertragen. Orderpapiere kraft Gesetzes (geborene Orderpapiere) sind Wechsel, Scheck, Namensaktie und der
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