Inhaberpapier
Inhaberpapier, Wertpapier, bei dem das im Papier verbriefte Recht von jedem Inhaber ohne Nachweis der Verfügungsberechtigung geltend gemacht werden kann, im Gegensatz zum Order- und zum Rektapapier, in denen der Berechtigte namentlich angeführt wird. Der Aussteller des Inhaberpapiers wird durch Leistung an den Inhaber ohne Prüfung der Berechtigung frei.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar