Rektapapier
Rektapapier [zu lateinisch rectus »gerade«], Namenspapier,
Wertpapier, das den Berechtigten namentlich nennt, ohne dass eine Übertragung durch Indossament möglich ist, im Unterschied zu Inhaberpapier und Orderpapier. Rektapapiere eignen sich nicht für den Umlauf. Das Papier gehört demjenigen, dem das verbriefte Recht zusteht (§ 952 BGB); zur Übertragung des Rechts genügt die bloße Übereignung der Urkunde nicht,
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