Indossament (Wertpapierrecht)

Indossament [von italienisch in dosso »auf dem Rücken«] das, -s, Giro [ˈʒiːro], Wertpapierrecht:

die Übertragung aller Rechte aus einem Wechsel oder einem sonstigen Orderpapier auf einen Dritten durch schriftliche Erklärung des Berechtigten auf dem Papier. Üblicherweise wird das Indossament auf die Rückseite des Papiers gesetzt. Der Übertragungsakt heißt indossieren (girieren), der Übertragende ist der Indossant (Girant), der, auf den übertragen wird,

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