Nutzungsentschädigung

Nutzungsentschädigung, der Anspruch des Vermieters für den Fall, dass der Mieter die Mietsache verspätet zurückgibt (§ 546 a BGB). Für die Dauer der Vorenthaltung der Mietsache kann der Vermieter als Entschädigung die vereinbarte Miete verlangen, bei einem Mietverhältnis über Räume auch die ortsübliche Miete. Neben der Nutzungsentschädigung kann er

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.