Einliegerwohnung
Einliegerwohnung, eine Wohnung, in einem Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen die eine vom Vermieter selbst bewohnt wird (§ 573 a BGB). Der Kündigungsschutz für Mieter von Einliegerwohnungen ist eingeschränkt. Das Mietverhältnis kann vom Vermieter auch ohne Vorliegen eines berechtigten Interesses gemäß § 573 BGB gekündigt
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