Herausgabeanspruch
Herausgabeanspruch, das Recht, die Herausgabe (Übertragung des Besitzes) einer Sache zu verlangen. Ein Herausgabeanspruch kann sich v. a. aus Vertrag (z. B. Anspruch auf Herausgabe der Mietsache nach Ablauf des Mietverhältnisses, § 546 BGB), Eigentum, früherem Besitz (§§ 861, 1007 BGB), ungerechtfertigter Bereicherung oder der Erbenstellung (§ 2018 BGB)
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