Herausgabeanspruch

Herausgabeanspruch, das Recht, die Herausgabe (Übertragung des Besitzes) einer Sache zu verlangen. Ein Herausgabeanspruch kann sich v. a. aus Vertrag (z. B. Anspruch auf Herausgabe der Mietsache nach Ablauf des Mietverhältnisses, § 546 BGB), Eigentum, früherem Besitz (§§ 861, 1007 BGB), ungerechtfertigter Bereicherung oder der Erbenstellung (§ 2018 BGB)

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.