Staffelmiete

Staffelmiete, schriftliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter, bei der die Höhe der Miete sowie deren Steigerung für einen bestimmten Zeitraum festgelegt werden (§§ 557 a BGB). Der Mieter ist nicht verpflichtet, ein Angebot zur Vereinbarung einer Staffelmiete anzunehmen. Die gesetzliche Regelung verlangt für bestimmte Zeiträume die schriftliche Vereinbarung der Miete

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.