Liquidation (Recht)

Liquidation [lateinisch »das Flüssigmachen«] die, -/-en, Recht:

die Abwicklung der Rechtsverhältnisse bei Auflösung einer Gesellschaft, eines Vereins oder einer Stiftung. Bei Kapitalgesellschaften ist die Liquidation im Interesse der Gläubiger zwingend vorgeschrieben (Ausnahme: Umwandlung). Liquidatoren (Abwickler) sind in der Regel bei der AG der Vorstand, bei der GmbH die Geschäftsführer. Unter bestimmten Voraussetzungen hat das Gericht besondere

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