Nachverfahren (Recht)
Nachverfahren, Recht:
1) im Zivilprozess das (im selben Rechtszug) an ein Vorbehaltsurteil anschließende weitere Verfahren, z. B. im Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess (§§ 302, 600 ZPO). Das Vorbehaltsurteil kann im Nachverfahren bestätigt oder geändert werden; 2) im Strafprozess ein fristgebundenes Verfahren, in dem nach rechtskräftiger Anordnung der Einziehung von Gegenständen Beteiligte, die
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