Anhörungsrüge (Zivilprozess)

Anhörungsrüge, Gehörsrüge,

außerordentlicher Rechtsbehelf, der durch das Anhörungsrügengesetz zum 1. 1. 2005 in die fachgerichtlichen Verfahrensordnungen, z. B. die ZPO, StPO und VwGO, teils erweiternd, meist neu eingeführt wurde. Die Anhörungsrüge ermöglicht es einem Verfahrensbeteiligten, bei behaupteter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör eine ansonsten unanfechtbare Entscheidung durch das erkennende Gericht überprüfen

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