Begründung (Recht)

Begründung, Recht:

die häufig gesetzlich vorgeschriebene Darlegung der eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung tragenden sachlichen Gründe. Im Zivilprozess und ähnlichen Verfahren ist sie grundsätzlich notwendiger Bestandteil des schriftlichen Urteils; das Gleiche gilt für gerichtliche Beschlüsse, soweit sie mit Rechtsmitteln angreifbar sind oder über ein Rechtsmittel entscheiden oder einen Antrag ablehnen. Keiner

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