Nachfrist (Recht)

Nachfrist, Recht:

eine Frist, die bei gegenseitigen Verträgen der eine Vertragsteil dem anderen setzen kann, wenn dieser eine fällige Leistung nicht erbracht hat. Mit der Fristsetzung muss der Gläubiger die Erklärung verbinden, dass er nach Fristablauf die Annahme der Leistung ablehnen werde. Die Nachfrist ist entbehrlich, wenn der Schuldner die Erfüllung ernsthaft

Quellenangabe

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