Leistung (Recht)

Leistung, Recht:

im Schuldrecht der Gegenstand einer Schuldverpflichtung (Leistungspflichten); ein Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung ordnungsgemäß erbracht wird (§ 362 BGB; Erfüllung). Bei der ungerechtfertigten Bereicherung heißt Leistung jede auf bewusste und zweckgerichtete Vermehrung des Vermögens gerichtete Zuwendung.

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