Meinungsfreiheit in Österreich und der Schweiz
In Österreich ist die Meinungsfreiheit in Art. 13 des Staatsgrundgesetzes von 1867 geregelt. Außerdem gilt Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). In der Praxis ist Art. 10 EMRK die wichtigere Vorschrift, da er einen weitergehenden Schutz bietet als die Vorschrift im Staatsgrundgesetz.
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Mitwirkende
Ralph Zade
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