Meinungsfreiheit

Verwendetes Medium

In Art. 5 Grundgesetz steht, dass man seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei äußern und verbreiten darf. Damit ist aber keine Einschränkung in Bezug auf das verwendete Medium verbunden. Man darf sich jedes Mittels bedienen, mit dem sich die Meinung sinnvoll übermitteln lässt. So kann z. B. auch

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.