Marktrecht (Rechtsgeschichte)

Markt|recht, Rechtsgeschichte:

im Mittelalter zum einen das Marktregal, d. h. das Recht, Märkte zu schaffen. Dieses gehörte erst seit dem 9. Jahrhundert zu den Hoheitsrechten des Königs, beschränkte sich aber zunächst generell auf die Verleihung des Marktfriedens. Schon im 13. Jahrhundert ging das Marktrecht mit anderen Regalien auf die Territorialherren über. Zum

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