Deutsches Recht

Deutsches Recht, das auf germanischer Grundlage erwachsene Recht der deutschsprachigen Länder, ein Tochterrecht des germanischen Rechts und als solches im Gegensatz zum rezipierten römischen Recht stehend, nicht gleichzusetzen mit der Gesamtheit des heute in Deutschland geltenden Rechts.

Es umfasst sowohl öffentliches als auch privates Recht, eine Unterscheidung, die dem Mittelalter noch unbekannt war.

Germanische Zeit und Mittelalter

Neuzeit

Quellenangabe

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