Notabelnversammlung

Notabelnversammlung, französisch Assemblée des notables [asãˈble dε nɔˈtaːbl],

in Frankreich die seit dem 15. Jahrhundert erweiterte Ratsversammlung des Königs, in der meist die drei Stände vertreten waren. Ihre Mitglieder wurden im Unterschied zu den gewählten Mitgliedern der Generalstände vom König berufen. Die Notabelnversammlungen waren der staatlich-zentralistischen Entwicklung weniger hinderlich als die Generalstände, an deren Stelle sie oft berufen

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