Stadtrecht

Stadtrecht, das in den Städten des Mittelalters seit dem 12. Jahrhundert entstandene Recht, das sich vom benachbarten Landrecht unterschied. Dabei handelt es sich sowohl um das Verfassungsrecht der Stadt als auch um das in der Stadt geltende Privat-, Prozess- und Strafrecht. In seinen Ursprüngen beruhte es auf Privilegien (»Handfesten«)

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