Erfüllung (Recht)

Erfüllung, Recht:

bei Schuldverhältnissen die Tilgung der Schuld durch Bewirken der geschuldeten Leistung (§§ 362 ff. BGB). Durch die Erfüllung erlöschen in der Regel auch die die Ansprüche des Gläubigers deckenden Sicherheiten wie Bürgschaften, Pfandrechte.

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