Landrecht
Landrecht, im Mittelalter ein stammesmäßig bestimmtes Recht, das anderen besonderen Rechtskreisen wie Lehnsrecht oder Stadtrecht gegenüberstand. Seit dem Spätmittelalter wurden Landrechte aufgezeichnet, seit der frühen Neuzeit als Gesetze erlassen. Als solche enthielten sie immer Zivilrecht, meist Gerichtsverfassungs- und Prozessrecht und gelegentlich Strafrecht. Die Vollständigkeit der geregelten Materien war nicht
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