Fischereirecht

Fischereirecht, im öffentlichen Recht die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die Umfang und Ausübung der See- und Binnenfischerei regeln. Die Hochsee- und Küstenfischerei gehört in Deutschland gemäß Artikel 74 Ziffer 17 GG zur konkurrierenden Gesetzgebung; sie ist bundesgesetzlich durch das Seefischereigesetz vom 12. 7. 1984 in der Fassung vom 6.

Werke

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.