Rechtswissenschaft
Der Begriff Rechtswissenschaft steht zum einen für die Wissenschaft vom Recht, zum anderen für das entsprechende Studienfach.
Die Rechtswissenschaft befasst sich mit den Erscheinungsformen des Rechts, seiner Systematik, seinen Begrifflichkeiten und seiner Auslegung, aber auch mit den historischen, politischen und gesellschaftlichen Bedingungen, die für seine Entstehung und sein Verständnis maßgeblich sind. Sie zählt zu den Geisteswissenschaften.
Teilgebiete der Rechtswissenschaft
Grundlagenfächer
Geltendes Recht
Besonderheiten des Studiums
Prüfungsaufgaben und Notensystem
Juristische Abschlüsse
Berufsfelder für Juristinnen und Juristen
Juristenausbildung in Österreich und in der Schweiz
Informationen zum Artikel
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe