Rechtswissenschaft

Der Begriff Rechtswissenschaft steht zum einen für die Wissenschaft vom Recht, zum anderen für das entsprechende Studienfach.

Die Rechtswissenschaft befasst sich mit den Erscheinungsformen des Rechts, seiner Systematik, seinen Begrifflichkeiten und seiner Auslegung, aber auch mit den historischen, politischen und gesellschaftlichen Bedingungen, die für seine Entstehung und sein Verständnis maßgeblich sind. Sie zählt zu den Geisteswissenschaften.

Teilgebiete der Rechtswissenschaft

Grundlagenfächer

Geltendes Recht

Besonderheiten des Studiums

Prüfungsaufgaben und Notensystem

Juristische Abschlüsse

Berufsfelder für Juristinnen und Juristen

Juristenausbildung in Österreich und in der Schweiz

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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