Körperschaftsteuer

Körperschaftsteuer, Steuer auf das wirtschaftliche Ergebnis (Gewinn, Reinertrag u. Ä.) bestimmter Unternehmensformen; wird oft (ökonomisch nicht ganz korrekt) auch als »Einkommensteuer juristischer Personen« bezeichnet. In Deutschland sind steuerpflichtig v. a. Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, sonstige juristische Personen des Privatrechts sowie bestimmte nicht rechtsfähige Personenvereinigungen und Vermögensmassen.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.