Kreuzverhör

Kreuzverhör, im Verlauf eines Strafprozesses Methode zur Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen durch Staatsanwalt und Verteidiger ohne Mitwirkung des Richters. Bei den von der Staatsanwaltschaft benannten Zeugen und Sachverständigen hat diese, bei den von dem Angeklagten benannten hat der Verteidiger zunächst das Recht zur Vernehmung; anschließend werden die jeweiligen

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