Konsortium

Konsortium [lateinisch »Teilhaberschaft«, zu consors »Genosse«] das, -s/...ti|en,

Gelegenheitsgesellschaft, in der Regel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB), gebildet durch den meist befristeten und daher nicht zu einer Kapitalgesellschaft verfestigten Zusammenschluss von rechtlich und wirtschaftlich selbstständig bleibenden Unternehmen (Konsorten) zur Durchführung eines bestimmten Geschäfts (Konsortialgeschäft). Durch das Konsortium wird die Kapital- und Geschäftsbasis erweitert

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