Kabinettsjustiz
Kabinettsjustiz, im absolutistischen Staat (also bei fehlender Gewaltenteilung) die auf die oberste Gerichtsgewalt des Landesherrn gestützten Eingriffe des Monarchen in die Rechtspflege (»Machtsprüche«); er konnte die Gerichte zur Entscheidung in bestimmtem Sinn anweisen oder selbst (»aus dem Kabinett«) entscheiden. – Die zunehmende Verfestigung der Justizorganisation seit der 2. Hälfte
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