Jugendstrafrecht

Jugendstrafrecht in Österreich

Auch in Österreich sind Kinder unter 14 nicht strafmündig und es gibt wie in Deutschland ein Jugendgerichtsgesetz, das für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren gilt. Unter bestimmten Bedingungen werden Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren für Vergehen (leichtere Straftaten) nicht strafrechtlich verfolgt. Die Rechtsfolgen einer Straftat von Jugendlichen sind

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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