Verfahrensrechtliche Besonderheiten
Für jugendstrafrechtliche Verfahren gibt es besondere Gerichte. Die Jugendgerichte sind den Strafgerichten angegliedert. An ihnen sind Jugendrichterinnen und -richter sowie Jugendstaatsanwältinnen und -staatsanwälte tätig. Die gesetzlichen Vertreter der Jugendlichen – normalerweise sind das die Eltern – haben das Recht, am Verfahren teilzunehmen und Anträge zu stellen. Am Verfahren nimmt
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe