Jugendstrafe

Die Jugendstrafe ist im Jugendstrafrecht die schwerste aller möglichen Rechtsfolgen.

Sie besteht in einer Freiheitsentziehung und wird nur als letztes Mittel verhängt. Für Jugendliche (14 bis 17 Jahre) darf der Freiheitsentzug – auch bei Schwerverbrechen wie Mord – nicht länger sein als zehn Jahre. Bei Heranwachsenden (18 bis 21 Jahre), die nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, beträgt die Höchstdauer 15 Jahre.

Quellenangabe

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