Irregularität (Kirchenrecht)

Irregularität [lateinisch] die, -/-en, katholisches Kirchenrecht:

Weihehindernis (ein »Mangel«, z. B. Geisteskrankheit, oder eine kirchliche »Straftat«, z. B. Häresie, Selbstmordversuch), von dem befreit werden kann; für die Dispens ist meist der Papst zuständig (cc. 1040–1049 CIC).

Quellenangabe

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