Irregularität (Kirchenrecht)
Irregularität [lateinisch] die, -/-en, katholisches Kirchenrecht:
Weihehindernis (ein »Mangel«, z. B. Geisteskrankheit, oder eine kirchliche »Straftat«, z. B. Häresie, Selbstmordversuch), von dem befreit werden kann; für die Dispens ist meist der Papst zuständig (cc. 1040–1049 CIC).
Informationen zum Artikel
Quellenangabe