Dispens (Kirchenrecht)

Dispens [lateinisch dispensa »Befreiung«] der, -es/-e und (österreichisch und im katholischen Kirchenrecht nur) die, -/-en, Kirchenrecht:

in der katholischen Kirche die von der zuständigen kirchlichen Autorität (Bischof, Ordensoberer, Pfarrer) ausgesprochene Befreiung von einer kirchengesetzlichen Vorschrift im Einzelfall (z. B. Ehehindernisse), sofern diese nicht dem Papst vorbehalten ist. Der Papst kann (mit Ausnahme von Geboten des göttlichen Rechts) von allen kirchlichen Gesetzen dispensieren. Auch dem evangelischen

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.