Indexmiete

Indexmiete, eine schriftliche Vereinbarung, dass die Miethöhe im Rahmen von Wohnungsmietverhältnissen auf der Grundlage des Preisindex festgelegt wird, der vom Statistischen Bundesamt für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland ermittelt wird (§§ 557 b BGB). Eine Laufzeit für eine solche Vereinbarung ist nicht vorgeschrieben. Der Mieter ist nicht verpflichtet, ein

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