Bestätigung (Zivilrecht)
Bestätigung, Zivilrecht:
Willenserklärung, durch die eine nicht vollgültige oder mit Zweifeln behaftete Erklärung Gültigkeit erlangt. Die Bestätigung eines nichtigen Rechtsgeschäfts durch denjenigen, der es vorgenommen hat, ist als erneute Vornahme anzusehen (§ 141 BGB).
Informationen zum Artikel
Quellenangabe