Zinsgleitklausel (Bankwesen)

Zinsgleitklausel, Bankwesen:

vertragliche Vereinbarung, wonach der Zinssatz für eine Schuld (z. B. Kredit) oder Forderung (z. B. Spareinlage) nach einer bestimmten Laufzeit oder bei bestimmten Veränderungen von Referenzzinssätzen (z. B. EURIBOR, Libor) an die veränderten Kapitalmarktverhältnisse angepasst wird. Im Wertpapierbereich ist dies charakteristisch für Floating-Rate-Notes. Durch Vereinbarung derartiger Zinsanpassungsklauseln versuchen Banken, Zinsänderungsrisiken

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