Honorar
Honorar [lateinisch »Ehrensold«] das, -s/-e,
im alten römischen Recht das freiwillig gegebene Entgelt für Leistungen höherer Art, die in ihrem wirtschaftlichen Wert nicht schätzbar waren, z. B. die eines Arztes oder Juristen. Heute wird auch die Vergütung für Architekten, Ingenieure, Künstler, Schriftsteller u. a. oft als Honorar bezeichnet. Über die Höhe des Honorars entscheidet eine
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