Arbeitnehmererfindung

Arbeitnehmererfindung, eine patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindung, die ein Arbeitnehmer (auch ein Beamter oder Soldat) während der Dauer des Arbeitsverhältnisses macht (Gesetz über Arbeitnehmererfindungen vom 25. 7. 1957; zuletzt geändert durch Gesetz vom 31. 7. 2009). Das Gesetz unterscheidet Diensterfindungen, freie Erfindungen und technische Verbesserungsvorschläge. Diensterfindungen sind während der

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