Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmer|überlassung, Personalleasing [-liːsɪŋ],

Fachausdruck des Arbeitsrechts für die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern (Leiharbeitnehmer) durch ihren Arbeitgeber (Verleiher, Leiharbeits- oder Zeitarbeitsunternehmer) an einen Dritten (Entleiher) zur zeitlich befristeten Arbeitsleistung (Zeitarbeit), ohne damit Arbeitsvermittlung im Sinne des Sozialgesetzbuchs III zu betreiben. Die Arbeitnehmerüberlassung wird meist in Anspruch genommen, um Personalengpässe (Kündigung,

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.