Folter und Hinrichtung
Die Folge war eine Flut von Anzeigen, die häufig aus persönlichen Motiven wie Eifersucht und simpler Missgunst erstattet wurden. Diese zogen dann eine ganze Kette weiterer Verhöre und Prozesse nach sich. Fatal wirkte sich ebenfalls aus, dass nach den Vorgaben des Inquisitionsprozesses mindestens zwei Zeugen oder das Geständnis des Angeklagten
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