Halbdeckung
Halbdeckung, in der gesetzlichen Rentenversicherung früher die Aufrechterhaltung der Anwartschaft trotz des Fehlens von Beiträgen, sofern die Zeit zwischen dem ersten Eintritt in die Versicherung und dem Versicherungsfall mit Beiträgen zur Hälfte belegt war. Seit Inkrafttreten des Rentenreformgesetzes 1992 (überwiegend am 1. 1. 1992) werden beitragsfreie Zeiten ohne Prüfung der
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