Anrechnungszeiten
Anrechnungszeiten, früher Ausfallzeiten,
Fachausdruck in der gesetzlichen Rentenversicherung für einen Unterfall der sogenannten beitragsfreien Zeiten (§ 58 SGB VI). Anrechnungszeiten sind Zeiten, während deren eine versicherungspflichtige Beschäftigung aus individuellen, aber sozialpolitisch anerkannten Gründen (z. B. wegen Krankheit, Schwangerschaft, Mutterschaft oder Arbeitslosigkeit) unterbrochen oder – im Falle der Ausbildung – aufgeschoben war. Als Anrechnungszeiten
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