Wanderversicherung
Wanderversicherung, Bezeichnung für die Rentenversicherung eines Versicherten, der während seines Erwerbslebens in verschiedenen gesetzlichen Rentenversicherungen versichert war (z. B. in der Rentenversicherung der Arbeiter, der Angestellten, der Knappschaftsversicherung). Seine Rente wird nach Eintritt des Versicherungsfalls als Gesamtrente festgestellt, sofern die jeweiligen Leistungsvoraussetzungen der einzelnen Rentenversicherungszweige erfüllt sind. Im Sinne der
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