Ersatzzeiten

Ersatzzeiten, Fachausdruck der gesetzlichen Rentenversicherung für Zeiten vor dem 1. 1. 1992, in denen eine Versicherung aus Gründen unterblieben ist, die nicht in die individuelle Verantwortung, sondern in die politische Verantwortung der Gesellschaft fallen und die auf Antrag des Versicherten bei der Berechnung der Altersrenten als beitragsfreie Zeiten angerechnet

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